Aflibercept
Biosimilar

Aflibercept Biosimilar von
OmniVision verfügbar
Nicht vom Aflibercept-Patentstreit betroffen

Deutsches Gericht gewährt einstweilige Verfügungen zur Verhinderung der Vermarktung von Aflibercept-Biosimilars durch STADA, Hexal, Celltrion und Advanz Pharma.

Am 8. Januar 2026 gewährte das Landgericht München Regeneron und Bayer einstweilige Verfügungen, die STADA, Hexal, Celltrion und Advanz Pharma daran hindern, ihre Aflibercept-Biosimilars in Deutschland zu vermarkten, und sie verpflichten, bereits auf dem Markt befindliche Produkte zurückzurufen. Laut einem Bericht von Juve Patent ist die einstweilige Verfügung gegen STADA, Hexal und Celltrion auf Deutschland beschränkt, während die einstweilige Verfügung gegen Advanz 21 Länder umfasst.

Die Entscheidungen des Gerichts basieren auf Regenerons Patent EP 2 364 691, das sich auf eine Formulierung von Aflibercept bezieht, dem Wirkstoff von Regeneron/Bayers Eylea®.

Das Aflibercept-Biosimilar von OmniVision ist von dieser Entscheidung nicht betroffen und damit weiterhin verfügbar.

Generika und Biosimilars

Generika und Biosimilars – Unterschiede und Relevanz für die Ophthalmologie

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