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iGeL richtig anbieten und abrechnen: Tipps und Richtlinien
Als Augenarzt haben Sie neben der grundlegenden augenmedizinischen Versorgung die Möglichkeit, Ihren Patienten individuelle Gesundheitsleistungen anzubieten, deren Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. iGeL können eine gute Ergänzung zum Praxis-Umsatz sein, sollten aber stets mit Bedacht erfolgen und den Bedürfnissen Ihrer Patienten angepasst sein. Neben ethischen Grundsätzen sind auch einige rechtliche Vorschriften zu beachten.
Selbstzahlerleistungen in der Augenarzt-Praxis
iGeL stehen zwar immer wieder in der Kritik, werden häufig als teuer und ohne medizinischen Nutzen deklariert. Gerade in der Augenarzt-Praxis können Selbstzahlerleistungen aber einen entscheidenden Mehrwert für Ihre Patienten darstellen. Spezielle Untersuchungen wie zum Beispiel Augendruckinnenmessung oder OCT zur Früherkennung von Glaukom oder Makuladegeneration erlauben eine präzise Diagnose und können helfen, Sehverluste zu verhindern.
Vor allem für Patienten ab 50 können zum Beispiel auch regelmäßige Augen-Checks für die allgemeine Verkehrssicherheit sinnvoll sein. Was Sie im Einzelnen an iGeL offerieren, obliegt Ihnen und orientiert sich an Ihrer Patientenstruktur und daran, ob und welche neuen Patienten Sie für Ihre Praxis gewinnen möchten. Es gibt keine allgemeingültige Aufstellung möglicher iGeL-Angebote. Grundsätzlich gilt nur, dass es sich um Leistungen aus Ihrem Fachgebiet handeln muss.
Patienten ausführlich und verständlich aufklären
Das iGeL-Angebot darf nur durch Sie persönlich erfolgen und kann nicht an MFAs delegiert werden, da nur Sie als Arzt die gesundheitliche Situation Ihres Patienten beurteilen können.
Der Vorschlag einer iGeL geht mit einer umfassenden und gut verständlichen Aufklärung einher,

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