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KI in der augenärztlichen Praxis – Chancen, Grenzen, ethische und rechtliche Aspekte

Wo künstliche Intelligenz heute konkret unterstützen kann

Vom guten Algorithmus zum sicheren Einsatz

Ethische und rechtliche Verantwortung

Fazit: Assistenz statt Autopilot

Häufig gestellte Fragen zum Thema KI in der augenärztlichen Praxis – Chancen, Grenzen, ethische und rechtliche Aspekte

KI kann Augenärzte insbesondere bei der Auswertung bildgebender Verfahren wie OCT, OCT-A oder Fundusfotografie unterstützen. Zu den möglichen Einsatzgebieten gehören die Erkennung auffälliger Befunde, die automatisierte Vermessung von Biomarkern, die Verlaufsbeurteilung sowie die Unterstützung administrativer Prozesse. Die endgültige diagnostische und therapeutische Entscheidung bleibt jedoch Aufgabe des Augenarztes.

Der klinische Einsatz von KI ist derzeit vor allem bei Erkrankungen der Netzhaut weit fortgeschritten. Dazu zählen unter anderem die altersabhängige Makuladegeneration (AMD) und die geographische Atrophie. KI-Systeme können beispielsweise Drusen, atrophische Areale oder andere Biomarker automatisch erkennen, quantifizieren und im Verlauf vergleichen.

Die Leistungsfähigkeit von KI hängt maßgeblich von den Daten ab, mit denen das System entwickelt und validiert wurde. Unterschiede bei Patientenkollektiven, Bildqualität oder eingesetzten Geräten können die Genauigkeit beeinflussen. Deshalb sollten KI-Ergebnisse stets im klinischen Kontext überprüft und nicht ungeprüft übernommen werden.

Beim Einsatz von KI müssen unter anderem die Medizinprodukteverordnung (MDR), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie – je nach Anwendung – die europäische KI-Verordnung (AI Act) berücksichtigt werden. Zudem sollten Datenschutz, Transparenz gegenüber Patienten, eine nachvollziehbare Dokumentation sowie klar definierte Verantwortlichkeiten gewährleistet sein.

Nein. KI ist als Assistenzsystem konzipiert und soll die augenärztliche Diagnostik und Praxisorganisation unterstützen, nicht ersetzen. Sie kann Routineaufgaben beschleunigen und zusätzliche Informationen liefern, die ärztliche Beurteilung, die Einordnung komplexer Befunde sowie Diagnose- und Therapieentscheidungen bleiben jedoch in der Verantwortung des behandelnden Augenarztes.

Quellen