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Lagerung und Handhabung von Ophthalmika: Was muss im Praxisalltag beachtet werden?
Die ordnungsgemäße Lagerung von Arzneimitteln in der Augenarztpraxis unterliegt strengen Vorgaben, die in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften wie dem Arzneimittelgesetz (AMG) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) festgeschrieben sind.
Je nach Präparat sind verschiedene Lagerbedingungen zu beachten – etwa Raumtemperatur oder durchgehende Kühlung. Neben einer geeigneten Infrastruktur sind eindeutig definierte Zuständigkeiten für Hygienemaßnahmen, Bestandskontrollen und die Entsorgung nicht mehr verwendbarer Präparate entscheidend für die sichere Handhabung im Praxisalltag.
Allgemeine Anforderungen an die Lagerung von Medikamenten in der Augenarztpraxis
Arzneimittel müssen so gelagert werden, dass Sicherheit, Hygiene und eine lückenlose Dokumentation des Bestands jederzeit gewährleistet sind. Unabhängig von der erforderlichen Lagertemperatur gelten grundlegende Richtlinien:
- Gesicherter Zugriff: Lagerorte müssen für Unbefugte unzugänglich sein. Alle Ophthalmika sind in abschließbaren Medikamentenschränken und in Räumen aufzubewahren, zu denen nur autorisiertes Personal Zugang hat.
- Geeignete Umgebung: Die Lagerung muss in sauberen, trockenen und gut belüfteten Räumen erfolgen. Die Umgebungstemperatur sollte stabil bleiben, direkte Sonneneinstrahlung oder die Nähe zu Heizquellen sind zu vermeiden.
- Trennung von anderen Stoffen: Arzneimittel sind räumlich getrennt von Lebensmitteln, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und Untersuchungsmaterialien aufzubewahren. Dies gilt für alle Lagerbereiche, auch für Kühlschränke.
- Originalverpackung: Arzneimittel sollen immer – inklusive Packungsbeilage – in der Umverpackung verbleiben. Das schützt vor Licht und Feuchtigkeit, zudem wird die Rückverfolgbarkeit durch Chargen- und Haltbarkeitsangaben ermöglicht.
- Bei angebrochenen Präparaten sind Anbruchsdatum und Verwendungsdauer gut sichtbar – handschriftlich oder per Klebeetikett – auf der Verpackung zu vermerken.
Regelmäßige Kontrollen und Hygienemaßnahmen
- Temperaturkontrolle: Bei kühlpflichtigen Präparaten ist die Lagertemperatur täglich zu prüfen und dokumentieren. Bei Raumtemperaturlagerung genügt eine Sichtkontrolle des Thermometers in sinnvollen Abständen (z.B. wöchentlich), um Schwankungen rechtzeitig zu erkennen.
- Die Prüfung der Verfallsdaten sollte mindestens wöchentlich durchgeführt werden.
- Die Bestandskontrolle erfolgt üblicherweise monatlich. Zur Neige gehende Präparate sollten rechtzeitig nachbestellt werden.
Die Kontrollen sind nachvollziehbar zu dokumentieren, z.B. mit Checklisten, die im jeweiligen Lagerbereich angebracht werden.
Medikamentenschränke und -kühlschränke sind mindestens einmal pro Monat gründlich zu reinigen. Bei sichtbaren Verunreinigungen, ausgelaufenen Präparaten oder Kontakt mit infektiösem Material ist eine Desinfektion erforderlich.
Empfehlenswert ist, die Zuständigkeiten für Kontrolle, Dokumentation und Reinigung im Team klar zu regeln, idealerweise im Rahmen des internen Qualitätsmanagements. Das gewährleistet, dass alle Aufgaben zuverlässig umgesetzt werden.
Lagermanagement nach dem FIFO-Prinzip
Um zu vermeiden, dass Arzneimittel im Lager ablaufen, gilt das sogenannte FIFO-Prinzip („First In – First Out“). Demnach sind Medikamente möglichst in der Reihenfolge ihres Eingangs zu verwenden. Präparate mit kürzerer Haltbarkeit werden im Regal nach vorn gestellt, neu angelieferte Ware dahinter einsortiert. Auf diese Weise lässt sich sicherstellen, dass ältere Bestände rechtzeitig verbraucht werden. Das Prinzip trägt nicht nur zur Therapiesicherheit bei, sondern hilft auch, Verluste zu vermeiden und Ressourcen effizient zu nutzen.
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